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Wie hoch ist das Krankengeld im 2026?

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Das Wichtigste

  • Deine gesetzliche Krankenkasse zahlt Krankengeld, wenn du wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist. Vorher kriegst du dein volles Gehalt von deinem Arbeitgeber.
  • Du bekommst bis zu 90 Prozent deines Nettogehalts als Krankengeld. Das wird dir bis zu 72 Wochen lang gezahlt.
  • In Deutschland kannst du maximal 70 % der Beitragsbemessungsgrenze als Krankengeld bekommen. Das ist 135.6€ per day (as of 2026).
  • Selbstständige können sich freiwillig versichern, um Krankengeld zu bekommen.
  • In Deutschland sagen Arbeitgeber und Ärzte, dass man zu Hause bleiben soll, bis man wieder fit ist.

So machst du

  • Schick die Krankmeldung sofort an deine Versicherung und deinen Chef.
  • Du solltest Widerspruch einlegen, wenn deine Krankenkasse sich weigert, dir die Zeit zu bezahlen, in der du krank warst.

Inhalt

Nach einer schweren Verletzung wie einem gebrochenen Arm oder einem Autounfall ist Arbeit das Letzte, woran du denkst. Trotzdem brauchst du Geld, um Essen auf den Tisch zu bringen.

In Deutschland musst du dir als Angestellter oder Selbstständiger während deiner Genesungszeit keine Sorgen um deine Finanzen machen.

Dein Chef zahlt dir in den ersten sechs Wochen dein volles Gehalt weiter (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Danach springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein (§ 44 Abs. 1 SGB V).

Die Deutschen bleiben lieber zu Hause, wenn sie krank sind. Sie denken, es ist besser, sich komplett zu erholen, als die Krankheit lange mit sich herumzuschleppen.

Außerdem kannst du, wenn du krank bist, nicht gut arbeiten und könntest deine Kollegen anstecken. Bleib also zu Hause, bis du wieder fit bist.

Wer hat in Deutschland Anspruch auf Krankengeld?

Wer hat in Deutschland Anspruch auf Krankengeld?

Verwende diese Visualisierung: Du kannst dieses Bild kostenlos nutzen, wenn du GermanPedia als Quelle angibst (z. B. durch einen Link zu GermanPedia).

Um in Deutschland Krankengeld zu bekommen, musst du zwei Bedingungen erfüllen.

  • Du bist Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • Du hast Anspruch auf Krankengeld.

In folgenden Fällen kriegst du Krankengeld von deiner Krankenkasse (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).

  • Du kriegst kein Gehalt von deinem Arbeitgeber und bist gerade stationär in einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung (§ 44 Abs. 1 SGB V).
  • Du kannst wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen nicht arbeiten, und dein Chef zahlt nicht mehr.
  • Du hast einen neuen Job angefangen und bist in den ersten vier Wochen krank geworden. In diesem Fall muss dein Arbeitgeber dein Gehalt nicht weiterzahlen. Stattdessen bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse (
    § 3 Abs. 1 SGB V).
  • Du bekommst Arbeitslosengeld 1 und bist länger als sechs Wochen krank. Die Agentur für Arbeit zahlt das Arbeitslosengeld in den ersten sechs Wochen weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes (§ 146 Abs. 3 SGB III).
  • Du begleitest deinen kranken Verwandten während eines Krankenhausaufenthalts aus medizinischen Gründen (§ 44 b SGB V). Um bezahlten Krankenurlaub zu beantragen, brauchst du eine Bescheinigung vom Arzt, in der steht, dass eine Begleitperson nötig ist. 

Du musst dir innerhalb einer Woche von einem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung holen. Sonst zahlt die Krankenkasse das Krankengeld nicht.

Und das Schlimmste ist, dass du deinen Anspruch auf Krankengeld verlieren kannst (§ 49 (1) Nr. 5 SGB V).

Wer kriegt in Deutschland keinen bezahlten Krankenstand?

Wer kriegt in Deutschland keinen bezahlten Krankenstand?

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Die folgenden Leute haben in Deutschland keinen Anspruch auf Krankengeld.

Solltest du in Deutschland eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen ->

  • Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II. Wenn du Arbeitslosengeld II (auch bekannt als Hartz IV) bekommst, hast du während deiner Krankheit weiterhin Anspruch auf Grundsicherung.
  • Selbstständige, die nicht ausdrücklich erklärt haben, dass sie Krankengeld wollen. Als Selbstständiger musst du deiner Krankenkasse mitteilen, dass du Krankengeld haben willst. Dazu füllst du einfach das Formular „Wahlerklärung Krankengeld” aus und schickst es ab. Hier findest du das Formular für TK-Kunden.

Krankenversicherung für Selbstständige in Deutschland ->

In manchen Fällen kann die Krankenkasse deinen Anspruch auf Krankengeld aussetzen. Die Aussetzung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum.

Während der Elternzeit kriegst du zum Beispiel kein Krankengeld. Stattdessen bekommst du Elterngeld.

Bekommen Selbstständige in Deutschland Krankengeld?

Ja, Selbstständige haben in Deutschland auch Anspruch auf Krankengeld. Das hängt aber von ihrer Krankenversicherung ab.

Als Selbstständiger in Deutschland hast du fünf Möglichkeiten:

  1. Option 1: Du zahlst einen reduzierten Beitrag von 14 Prozent zur gesetzlichen Krankenversicherung plus einen Zusatzbeitrag, der 2.9% (as of 2026) (Durchschnitt) beträgt. In diesem Fall bekommst du kein Krankengeld (§ 243 SGB V).
  2. Option 2: Du zahlst den normalen Beitragssatz, also 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen, plus den Zusatzbeitrag. In diesem Fall bekommst du nach 6 Wochen Krankheit Krankengeld (§ 241 SGB V).
  3. Option 3: Du hast bei deiner gesetzlichen Krankenkasse einen Wahltarif für Krankengeld abgeschlossen. Den kannst du zusätzlich zu deiner normalen Krankenversicherung abschließen. In diesem Fall bekommst du Krankengeld, ohne sechs Wochen warten zu müssen. Dein Tarif legt fest, wann und wie viel Krankengeld du bekommst.
  4. Option 4: Du machst eine private Krankentageldversicherung ab.
  5. Option 5: Du machst eine private Krankenversicherung. In diesem Fall entscheidest du bei Vertragsabschluss, wie deine Leistungen bei Krankheit aussehen sollen.

Schritte, um in Deutschland Krankengeld zu bekommen

Hier sind die Schritte, um in Deutschland Krankengeld zu bekommen.

  1. Lassen Sie sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt ausstellen.

    Seit 2016 gibt es ein einziges Dokument, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), mit der Sie sowohl Krankengeld als auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse erhalten. Der Arzt bescheinigt Ihnen auf diesem Dokument Ihre Arbeitsunfähigkeit. Anschließend reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse ein. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen die ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung. Danach übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

  2. Krankmeldung einreichen

    Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Krankenkasse die Krankmeldung rechtzeitig erhält. Seit Oktober 2021 muss Ihr Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch elektronisch an Ihre gesetzliche Krankenkasse übermitteln. Dies nennt man elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ihr Arbeitgeber kann die Krankmeldung bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Das bedeutet, dass Sie die Krankmeldung nicht mehr selbst einreichen müssen. Ihr Arzt übernimmt das für Sie.

    Viele Arztpraxen verfügen jedoch nicht über die notwendige Technologie und stellen die Bescheinigung daher weiterhin in Papierform aus. Kann Ihr Arzt die Bescheinigung nicht an Ihre Krankenkasse übermitteln, müssen Sie sie selbst senden. Sie können die Bescheinigung online, per App oder per Einschreiben einreichen.

    HINWEIS: Die eAU gilt nur für gesetzlich Versicherte. Privatversicherte müssen die Krankmeldung selbst bei ihrem Arbeitgeber und ihrer Krankenkasse einreichen.

  3. Füllen Sie den Fragebogen Ihrer Krankenkasse aus.

    Sobald Ihr Arbeitgeber die Lohnzahlungen einstellt (nach 6 Wochen Krankheitsurlaub), informiert er Ihre Krankenkasse darüber. Diese sendet Ihnen dann einen Fragebogen zu.
    Sie müssen diesen Fragebogen ausfüllen, um Krankengeld zu erhalten.

  4. Der Arbeitgeber übermittelt Ihrer Krankenkasse eine Verdienstbescheinigung.

    Ihre Krankenkasse fordert nach sechs Wochen eine Verdienstbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber an. Anhand dieser Bescheinigung berechnet sie Ihr Krankengeld. Nach deutschem Recht ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihrer Krankenkasse alle erforderlichen Informationen zur Berechnung Ihres Krankengeldes zu übermitteln.

  5. Prüfung und Auszahlung von Krankengeld

    Sie erhalten Krankengeld, sobald Ihre Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten und bearbeitet hat.

  6. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber

    Sie sollten Ihren Arbeitgeber auch nach sechs Wochen Krankheit weiterhin über Ihre Erkrankung informieren. Selbst wenn Ihr Gehalt nicht mehr gezahlt wird, muss Ihr Arbeitgeber wissen, ob und wann Sie wieder arbeiten können. Wenn Sie arbeitslos sind und Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen, müssen Sie dies dem Arbeitsamt melden.

Was solltest du beachten, wenn du in Deutschland krankgeschrieben werden willst?

Hol die Krankmeldung rechtzeitig ab.

Der Anspruch auf bezahlten Krankenstand geht los, wenn dein Arzt sagt, dass du nicht arbeiten kannst (Paragraf 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V). Also, selbst wenn du ein rückdatiertes Attest bekommst, fängt dein Anspruch auf Krankengeld an dem Tag an, an dem du beim Arzt warst. Das liegt daran, dass der Arzt an diesem Tag entschieden hat, dass du nicht arbeiten kannst.

Die Lücke beim Krankenstand

Du kannst den Anspruch auf Krankengeld von deiner Krankenkasse verlieren, wenn zwischen den beiden Krankschreibungen eine Lücke ist. Wochenenden zählen nicht als Lücke. Deshalb musst du rechtzeitig zum Arzt gehen, um eine neue Krankschreibung zu bekommen.

Normalerweise kann dein Arzt dir kein rückdatiertes Krankschreiben geben. Es kann aber Ausnahmen geben.

Du hast zum Beispiel rechtzeitig deinen Arzt kontaktiert und einen Termin gemacht. Aber der Arzt hat den Termin verschoben.

Dann kann dir der Arzt eine Krankschreibung für bis zu drei Tage rückwirkend ausstellen.

Weißt du nicht, wann du arbeiten kannst?

Auf dem ärztlichen Attest gibt’s ein Feld, wo der Arzt eintragen muss, wie lange du nicht arbeiten kannst. Normalerweise stellt der Arzt die Krankschreibung für höchstens zwei Wochen aus.

Aber wenn das Ende der Krankheit noch nicht klar ist, lassen manche Ärzte dieses Feld einfach leer. Andere schreiben „bis auf Weiteres“ rein. Die Krankenkassen müssen dann weiter die Krankengeldzahlungen machen.

Wie hoch ist das Krankengeld in Deutschland?

Das deutsche Recht regelt die Leistungen bei Krankheit. Nach dem Gesetz beträgt das Krankengeld 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettogehalts (Abschnitt 47 SGB V). Der niedrigere dieser beiden Werte ist also das Bruttokrankengeld.

Allerdings ist das Krankengeld auf 135.6€ per day (as of 2026) begrenzt. Mehr dazu später.

Die Krankenkasse zieht die Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttokrankengeld ab und zahlt den Rest.

Tipp: Hier ist ein Krankengeldrechner von TK. Damit kannst du das Netto-Krankengeld berechnen, das du kriegen wirst.

Beispiel für die Berechnung des Krankengeldes

ArtikelBetrag (monatlich)
Bruttogehalt3000 €
Nettogehalt (Steuerklasse III, 1 Kind)2312 €
70 % vom Bruttogehalt2100 €
90 % vom Nettogehalt2080 €
Bruttokrankengeld2080 €
Sozialversicherung
Rentenversicherung (9,3 %)
193,5 €
Arbeitslosenversicherung
(1,20 %)
27 €
Pflegeversicherung (1,8 %)
37,5 €
Netto-Krankengeld1822 €
Ab Januar 2026

Die Versicherung berücksichtigt bei der Berechnung des Krankengeldes auch einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld (Paragraf 47 (2) Satz 6 SGB V).

Diese einmaligen Zahlungen erhöhen den Betrag, den du an Krankengeld bekommst.

Krankengeld für Leute mit hohem Einkommen

Das Gesetz begrenzt die Höhe des Krankengeldes auf 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Du kannst also maximal 135.6€ per day (as of 2026) an Krankengeld bekommen.

Das Netto-Krankengeld reicht nicht aus, um deine Ausgaben zu decken.

Wenn du viel verdienst und hohe monatliche Ausgaben hast, reicht das Krankengeld vielleicht nicht aus. In diesem Fall kannst du eine private Krankengeldversicherung abschließen, um die Differenz abzudecken.

Eine andere Möglichkeit ist, deinen Arbeitgeber zu fragen. Manche Arbeitgeber in Deutschland zahlen zusätzlich zum Krankengeld, um die Differenz zwischen deinem Nettogehalt und dem Netto-Krankengeld auszugleichen.

Wie lange kriegst du in Deutschland Krankengeld?

Du kannst pro Krankheit innerhalb von drei Jahren 78 Wochen lang Krankengeld bekommen (§ 48 SGB V). In den ersten sechs Wochen bekommst du dein Gehalt wie gewohnt. 

Du kannst also 72 Wochen lang Krankengeld von deiner Krankenkasse bekommen.

Du musst nicht durchgehend krankgeschrieben sein. Die Krankenkasse addiert die Zeiten, in denen du innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit krank warst.

HINWEIS: Die Wartezeit von sechs Wochen fällt in diesen drei Jahren nur einmal an. Wenn du innerhalb von drei Jahren wieder an derselben Krankheit erkrankst, zahlt deine Krankenkasse sofort Krankengeld.

Hier sind ein paar Regeln, die gelten, wenn du bezahlten Krankenstand hast:

  • Die Krankenkasse verlängert die Krankengeldzeit nicht, wenn du während deiner Krankschreibung noch eine andere Krankheit bekommst. Die Zeit bleibt gleich, also 78 Wochen ( § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB V ).
  • Die 78 Wochen Krankengeldzeit beinhalten die von deinem Arbeitgeber bezahlte Krankschreibung. Das heißt, in den ersten sechs Wochen zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt. Und die Krankenkasse übernimmt den Rest der Zeit, also 72 Wochen (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 146 Abs. 1 Satz 1 SGB III).
  • Während des Elternurlaubs bekommst du kein Krankengeld, weil du in dieser Zeit Elterngeld bekommst.

Was passiert, wenn du nach drei Jahren dieselbe Krankheit kriegst?

Nach drei Jahren fängt alles wieder von vorne an.

Also, wenn du in einem neuen Dreijahreszeitraum dieselbe Krankheit bekommst, fängt dein Krankengeld wieder von vorne an.

Du musst aber die folgenden Bedingungen erfüllen, um Krankengeld zu bekommen.

  • Du musst in der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
  • Kein Arzt hat dir wegen derselben Krankheit mindestens sechs Monate lang eine Krankschreibung gegeben.

Was passiert, wenn du innerhalb von drei Jahren eine neue Krankheit bekommst?

Angenommen, du warst wegen Krankheit A krankgeschrieben. In diesem Fall beginnt die Dreijahresfrist für diese Krankheit. Während dieser Dreijahresfrist werden alle Krankmeldungen für Krankheit A addiert, bis du 78 Wochen erreichst.

Angenommen, du hast die vollen 78 Wochen für Krankheit A genutzt und kannst wieder voll arbeiten. Später wirst du aber wegen einer anderen Krankheit B arbeitsunfähig. In diesem Fall fängt für Krankheit B eine neue Dreijahresfrist an.

TIPP: Wenn du während deiner Krankschreibung wegen Krankheit A die Krankheit B bekommst, verlängert die Krankenkasse die Krankengeldzeit nicht (§ 48 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Es muss ein Zeitraum sein, in dem du zwischen Krankheit A und B gesund warst, damit du Anspruch auf neues Krankengeld hast.

Ist Krankengeld in Deutschland steuerfrei?

Ja, Krankengeld ist steuerfrei. Du musst darauf keine Steuern zahlen. Allerdings wird dein Krankengeld bei der Ermittlung deines Steuersatzes für das jeweilige Jahr zum steuerpflichtigen Gesamteinkommen hinzugerechnet.

So stellt das Finanzamt sicher, dass die Steuer für Leute, die Krankengeld bekommen haben, und für die, die kein Krankengeld bekommen haben, fair berechnet wird.

Hast du Probleme mit deiner Krankenkasse?

Du hast das Recht auf bezahlten Krankenstand. Aber deine Krankenkasse kann dir dabei Steine in den Weg legen.

Also, es ist echt wichtig zu wissen, wie du dich gegen häufige Probleme wehren kannst:

Ungebetene Anrufe von der Krankenkasse

Die Beratungsstellen sagen, dass viele Versicherte sich von ihrer Krankenkasse am Telefon unter Druck gesetzt fühlen.

Manchmal raten Krankenkassen ihren Kunden, ihren Job zu kündigen und Arbeitslosengeld zu beantragen.

Einer der Gründe für diesen Vorschlag ist, dass die Krankenkassen keine Krankengeld zahlen müssen, wenn du dich als arbeitslos meldest.

Aber du solltest auf solche Vorschläge niemals eingehen.

Die Krankenkasse kann dich grundsätzlich anrufen, um dich persönlich zum Krankengeld zu beraten. Aber nur, wenn sie deine schriftliche Zustimmung dazu hat.

Du kannst deine Einwilligung jederzeit zurückziehen (§ 44 Abs. 4 SGB V).

Wenn du dich von deiner Krankenkasse belästigt fühlst, sag ihnen ruhig, dass du keine telefonische Beratung willst.

Sag auch, dass du gerne alle wichtigen Fragen schriftlich beantwortest.

Bitte denk dran, dass du bestimmte Mitwirkungspflichten (§ 60 bis 67 SGB I) gegenüber der Krankenkasse hast. Du kannst also die Auskunft nicht verweigern.

Du kannst die erforderlichen Infos aber auch schriftlich statt telefonisch geben.

Lass dich mal vom „Medizinischen Dienst“ untersuchen.

Deine Krankenkasse kann den „Medizinischen Dienst“ bitten, deine Arbeitsunfähigkeit zu checken. Bei dieser Überprüfung darf dein Versicherer aber nur diese beiden Fragen stellen (schriftlich):

  1. Kannst du sagen, wann du wieder arbeiten kannst? Wenn ja, wann ungefähr?
  2. Gibt’s irgendwelche Behandlungen geplant, die dich daran hindern, wieder zur Arbeit zu gehen?

Du kannst auch einverstanden sein, diese Infos per Telefon zu geben. In diesem Fall muss die Krankenkasse aber ein Protokoll über das Gespräch erstellen.

Manchmal weißt du vielleicht nicht so recht, was du der Krankenkasse sagen sollst. In solchen Fällen kannst du dich an eine Beratungsstelle wenden, um Rat zu bekommen.

In jeder Stadt gibt’s mehrere Beratungsstellen, die von NGOs oder der Regierung betrieben werden. Du kannst sie finden, indem du bei Google nach „Beratungsstelle” suchst.

Die Krankenkasse schickt einen Brief, in dem sie sagt, dass sie die Krankengeldzahlungen einstellt.

Die Krankenkasse kann dir sagen, dass sie die Krankengeldzahlung einstellt, weil du gesund bist und arbeiten kannst. Viele Leute in Deutschland haben so einen Brief bekommen.

Um dieses Schreiben auszustellen, braucht die Versicherung aber ein Gutachten vom Medizinischen Dienst.

Der Ärztliche Dienst (M.D.) checkt deinen Gesundheitszustand anhand deiner medizinischen Unterlagen. In besonderen Fällen kann er aber auch eine persönliche Untersuchung verlangen.

Eine Beurteilung, die nur auf den medizinischen Unterlagen basiert, ist vor Gericht aber nicht immer haltbar. Deshalb sollte die Krankenkasse dich erst untersuchen, bevor sie irgendwelche Entscheidungen trifft.

Was kannst du machen, wenn die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes einstellen will?

Wenn der Versicherer die Zahlung des Krankengeldes einstellen will, solltest du Folgendes tun.

Aber dein Arzt könnte sich weigern, eine zweite Meinung einzuholen. In diesem Fall solltest du in deinem Widerspruchsschreiben alle Ärzte auflisten, die dich behandeln, und einen Hinweis hinzufügen:

Für die medizinische Begründung der Ablehnung wende dich bitte an die Ärzte, die in der Liste stehen.

Wenn die Krankenkasse einen der Ärzte auf deiner Liste um eine Meinung bittet, müssen die Ärzte das gesetzlich tun. Natürlich können sie der Krankenkasse ihre Leistung in Rechnung stellen.

Oft ändert die zweite Meinung die Entscheidung der Krankenkasse. Und du bekommst weiterhin die Krankengeldleistungen.

In unserem Leitfaden erfährst du mehr darüber, wie du gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen kannst.

Muster für einen Einspruchsbrief

Krankenversicherung Ablehnungsschreiben
  • Lade dir das Muster für einen Einspruchsbrief auf Deutsch und Englisch runter.
  • Du kannst den Brief so verwenden, wie er ist. Du musst nur deine Daten eintragen.
  • Der Brief ist sowohl im DOCX- als auch im PDF-Format verfügbar. So kannst du ihn ganz einfach anpassen.

Du solltest dich für eine Reha anmelden.

Die Krankenkasse kann dich bitten, über deine Rentenversicherung einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen. Das deutsche Gesetz erlaubt den Krankenkassen das, wenn sie denken, dass du von einer Behinderung bedroht bist (§ 51 Abs. 1 SGB V).

Hier sind ein paar Sachen, die du über die Beantragung einer Reha wissen solltest.

  • Laut Gesetz hast du zehn Wochen Zeit, deinen Antrag auf Reha einzureichen. Und die Krankenkasse kann dir keine kürzere Frist setzen.
  • Du solltest den Antrag auf Rehabilitation per Einschreiben schicken, weil du damit beweisen kannst, dass du ihn rechtzeitig gestellt hast.
  • Es ist wichtig, den Antrag auf Rehabilitation innerhalb von zehn Wochen einzureichen, da die Versicherung sonst die Zahlung des Krankengeldes einstellen könnte.
  • Du kannst gegen den Antrag auf Rehabilitierung Einspruch machen.
  • Wenn du dir nicht sicher bist, frag einfach bei einer Beratungsstelle in deiner Nähe nach.
  • Du kannst dir die Reha-Klinik aussuchen, die du willst.
  • Während der Reha kriegst du kein Krankengeld, sondern nur das Übergangsgeld.
  • Die Übergangsbeihilfe wird von deiner Rentenversicherung gezahlt, wenn du in der Reha bist. Sie beträgt 68 Prozent des letzten Nettogehalts, wenn du keine Kinder hast, und 75 Prozent, wenn du Kinder hast.
  • Der bezahlte Krankenstand geht weiter, wenn du nach der Reha noch nicht wieder arbeiten kannst.

Aber wenn der Arzt meint, dass du auf Dauer nicht arbeiten kannst, wird dein Antrag auf Reha in einen Antrag auf Invaliditätsrente umgewandelt.

Sobald dein Antrag auf Erwerbsunfähigkeit genehmigt ist, bekommst du kein Krankengeld mehr.

Du kannst Urlaub nehmen, wenn du bezahlten Krankenstand hast.

Nach deutschem Recht darfst du auch im bezahlten Krankenstand Urlaub machen. Der Urlaub sollte aber deine Genesung nicht beeinträchtigen.

Du brauchst keine Genehmigung von deiner Krankenkasse, um Urlaub zu machen, solange du innerhalb Deutschlands bleibst.

Wenn du aber außerhalb Deutschlands verreisen willst, brauchst du die Zustimmung deiner Krankenkasse. Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts müssen die Krankenkassen die Reise aber genehmigen, wenn sie innerhalb der EU stattfindet (Az. B 3 KR 23/18 R).

Was du tun solltest, wenn du während deiner bezahlten Krankschreibung ins Ausland reisen willst.

  • Hol dir von deinem Arzt eine Bescheinigung, dass die Reise deine Genesung nicht beeinträchtigt.
  • Sag deiner Krankenkasse ein paar Wochen vor der Reise Bescheid.

Wenn du dich frühzeitig bewirbst, hast du genug Zeit, Widerspruch einzulegen, falls dein Versicherer deine Reise nicht genehmigt.

Hol dir Hilfe von einer Beratungsstelle.

Wenn du Hilfe brauchst, kannst du dich an die nächste Beratungsstelle wenden. Dort kann man dir bei folgenden Sachen helfen.

  • Konflikte mit deiner Krankenkasse klären.
  • Erkläre deine Rechte.
  • Ich sag dir, was du in der jeweiligen Situation machen solltest.
  • Ich helfe dir dabei, einen Widerspruch gegen die Krankenkasse zu schreiben.

Hier sind ein paar Stellen, die Beratung anbieten.

Wenn der Einspruch nicht klappt, solltest du rechtliche Schritte einleiten.

Wenn dein Einspruch abgelehnt wird, kannst du trotzdem vor dem Sozialgericht klagen.

Die deutsche Regierung hat die Gerichtsgebühren abgeschafft, damit es für alle einfacher ist, vor Gericht zu gehen. Trotzdem ist es eine gute Idee, sich von einem Anwalt helfen zu lassen, der sich mit Sozialrecht auskennt.

Du musst die Anwaltskosten selbst tragen, wenn du den Prozess verlierst. Überleg dir also gut, was das kostet, bevor du rechtliche Schritte einleitest, vor allem wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast.

Anwälte in Deutschland ->

Was passiert, wenn der bezahlte Krankenstand vorbei ist?

Wenn du nach 78 Wochen bezahlter Krankschreibung nicht mehr arbeiten kannst, gilt Folgendes:

  • Nach der 78. Woche kriegst du kein Krankengeld mehr.
  • Du hast vielleicht Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
  • Deine Krankenkasse wird dich bitten, einen Antrag auf medizinische Rehabilitation zu stellen. Die Krankenkasse muss das spätestens drei Monate vor Ablauf deiner Krankengeldzahlungen machen.

Der Arzt schaut, ob du durch die Reha innerhalb von drei bis sechs Monaten wieder arbeiten kannst. Wenn das nicht klappt, wird dein Reha-Antrag in einen Antrag auf Invaliditätsrente umgewandelt.

Die deutsche Rentenversicherung braucht vielleicht Monate, um deinen Antrag auf eine Invaliditätsrente zu prüfen. Deshalb kann es sein, dass deine Krankengeldzahlungen auslaufen, bevor du eine Invaliditätsrente bekommst.

Deshalb solltest du dich mindestens drei Monate vor dem Ende deiner Krankschreibung bei der Agentur für Arbeit melden.

So kannst du Arbeitslosengeld (§ 145 SBG III) beantragen, bis du eine Invaliditätsrente bekommst.

Arbeitsunfähigkeitsleistungen beantragen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen in Deutschland. Sie zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst.

Die gesetzliche Invaliditätsrente reicht nicht aus, um deine monatlichen Ausgaben zu decken. Am meisten betroffen sind Familien von Leuten mit hohem Einkommen und Alleinverdiener.

Deshalb solltest du lieber früher als später überlegen, eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Du solltest dich an einen Versicherungsmakler wenden, um die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung für dich zu finden.

Häufige Fragen zum Thema Krankschreibung in Deutschland

Wie viel Krankengeld gibt’s denn?

Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich festgelegt: 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettogehalts (Paragraf 47 SGB V). Von dem niedrigeren dieser beiden Werte wird der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung abgezogen. Den Rest bekommst du dann als Krankengeld.

Das maximale Krankengeld ist auf 70 % der Beitragsobergrenze begrenzt. Das heißt, das maximale Krankengeld beträgt 135.6€ per day (as of 2026).

Wie lange dauert der bezahlte Krankenstand?

Die Krankengeldzahlung für dieselbe Krankheit läuft über 78 Wochen oder 19,5 Monate innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Du musst nicht die ganze Zeit am Stück krankgeschrieben sein. Die Zeiten werden zusammengezählt.

Was musst du machen, um Krankengeld zu kriegen?

Du musst keinen separaten Antrag stellen, um Krankengeld zu bekommen. Deine Krankenkasse meldet sich bei dir, um die weiteren Schritte zu besprechen.

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